Stadtschulpflegschaft
Kölner Grundschulen
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Satzung der Stadtschulpflegschaft Kölner Grundschulen


§ 1 Name und Sitz


Der Zusammenschluss der Schulpflegschaften der Grundschulen Kölns führt den Namen
„Stadtschulpflegschaft Kölner Grundschulen“.
Sitz des Zusammenschlusses ist Köln.


§ 2 Zweck


Die Stadtschulpflegschaft bietet den Schulpflegschaften ein Forum für die gemeinsame Arbeit und
dient diesen im Hinblick auf die Umsetzung der Elternrechte im schulischen Bereich (insbesondere
der Rechte gemäß Schulmitwirkungsgesetz). Sie vertritt die Rechte der Schulpflegschaften
gegenüber dem Schulträger und anderen, für die Interessensvertretung relevanten Institutionen.
Der Zusammenschluss ist überparteilich und konfessionsunabhängig.


§ 3 Mitgliedschaft


Mitglieder können alle Schulpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter der Grundschulen
im Stadtbezirk Köln, oder von der Schulpflegschaft benannte Personen werden. Jede Schule kann
zwei Vertreter zu den Versammlungen der Stadtschulpflegschaft senden.
Sollte eine Schulpflegschaft keine Vertreter benennen, können interessierte Eltern Mitglied werden,
diese sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung und durch Zahlung des Mitgliedbeitrags
erworben.


§ 4 Organe


Organe der Stadtschulpflegschaft Kölner Grundschulen sind
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand


§ 5 Mitgliederversammlung


Die Mitglieder versammeln sich mindestens zweimal im Schuljahr. Darüber hinaus, im Bedarfsfall
auf Wunsch von mindestens drei Mitgliedsschulen. Die erste Versammlung ist einzuberufen,
sobald die Pflegschaften der Schulen ihre Vertreter dem Vorstand benannt haben, spätestens
jedoch bis zum 30. Oktober eines Jahres.
Die Versammlung wird geleitet von dem Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft.
Die Mitglieder werden schriftlich (per Brief, Fax oder Email) unter Mitteilung der Tagesordnung mit
mindestens einwöchiger Frist eingeladen.
Bei Themen von übergeordnetem Interesse können Gäste an den Zusammenkünften teilnehmen.
Dies wird mit der Einladung durch den Vorstand bekannt gegeben.
Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn der Antrag in der Tagesordnung mitgeteilt worden
ist oder wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder einen Antrag zu einem Tagesordnungspunkt für
zulässig erklären.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Jede Schule hat eine
Stimme. Bei Stimmengleichheit der abgegebenen Ja- und Nein- Stimmen ist der Antrag abgelehnt.
Über den Verlauf der Zusammenkünfte wird eine Niederschrift erstellt. Die Niederschrift wird den
Mitgliedern zeitnah, aber spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugeleitet. Die
Niederschrift gilt als genehmigt, sofern hiergegen kein Widerspruch eingelegt wird.
Sämtliche Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag soll geheim abgestimmt
werden.


§ 6 Vorstand


Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und ein bis drei Vorstandsmitgliedern.
Die Gewählten sind bis zur ersten Mitgliederversammlung eines jeden Schuljahres im Amt.
Bei der Wahl des Vorstandes und der Stellvertreter hat jede, auf der Versammlung vertretene
Schule eine Stimme.
Wählbar sind die Vorsitzenden und Stellvertreter der einzelnen Schulpflegschaften sowie die, von
der jeweiligen Schulpflegschaft entsandten Vertreter, nicht wählbar sind Mitglieder ohne Mandat
der jeweiligen Schulpflegschaft. Alle Ämter innerhalb der Stadtschulpflegschaft sind ehrenamtlich.


§ 7 Mitgliedsbeitrag / Organisationskosten


Zur Deckung der anfallenden Kosten zahlen die Schulpflegschaften einen jährlichen Beitrag in
Höhe von € 10,00 auf ein vom Vorstand zu benennendes Konto oder in bar bei der ersten
Mitgliederversammlung eines Schuljahres.
Für den Rest des Gründungsschuljahres 2008/2009 beträgt der Mitgliedsbeitrag € 5,00.
Über die Einnahmen und Ausgaben sind einfache Aufzeichnungen zu führen und auf der ersten
Mitgliederversammlung eines jeden Schuljahres zu berichten. Die Mitgliederversammlung kann
aus ihren Reihen einen Kassenprüfer mit der Überprüfung der Finanzen beauftragen.


§ 8 Internetpräsenz


Der Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft betreibt unter der Adresse www.stadtschulpflegschaftkoelner-
grundschulen.de eine Homepage, auf welcher regelmäßig über die Aktionen der
Stadtschulpflegschaft berichtet wird, Versammlungsprotokolle eingestellt werden und auch diese
Satzung veröffentlicht wird. Die Domain ist bei Aufgabe des Amtes an den nachfolgenden
Vorsitzenden abzutreten. Die Kosten für die Homepage sind Organisationskosten.


§ 9 Satzungsänderungen


Die Satzung kann durch Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert
werden. Der Antrag ist mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung mit einem eigenen
Tagesordnungspunkt unter Nennung des Antragstellers schriftlich bekannt zu geben.


§ 10 Auflösung


Die Stadtschulpflegschaft kann durch Beschluss mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
aufgelöst werden. Der Antrag ist mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung mit
einem eigenen Tagesordnungspunkt unter Nennung des Antragstellers schriftlich bekannt zu
geben.


§ 11 Gültigkeit


Diese Satzung tritt am 10.12.2008 in Kraft und ist bis zur Bestätigung durch die nächste
Mitgliederversammlung vorläufig.